Nach Abgabe des Antrages haben wir eine Anwärterzeit von 6 Monaten in der die Interessierten als Gastschützen regelmäßig zum kennenlernen erscheinen sollten. Danach entscheidet verfassungskonform der Gesellschaftsausschuss über die Aufnahme. Die Höhe der aktuellen Beiträge kann man der folgendenGebührenübersichtentnehmen.